Wissen · Patientensicherheit

Antikoagulation vor zahnärztlichen Eingriffen: Empfehlungslage und Vorgehen

Zusammenfassung der Empfehlungen von ADA und SDCEP (2. Auflage 2022) zur Fortführung oder Anpassung gerinnungshemmender Medikation bei zahnärztlichen Eingriffen.

Für Eingriffe mit niedrigem Blutungsrisiko empfehlen beide Leitlinien die Fortführung der Medikation in Verbindung mit lokaler Blutstillung. Bei höherem Blutungsrisiko ist die Empfehlung bedingt und die Evidenzsicherheit für direkte orale Antikoagulanzien teilweise sehr niedrig.

Zusammenfassung aktueller Studien und Fachempfehlungen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und ZFA · Stand: 15. Juli 2026

Risiko-Abwägungschematisch
Blutungsrisiko des Eingriffs

Art und Umfang des Eingriffs, lokale Blutstillung und Nachsorge gemeinsam planen.

Thromboembolisches Risiko

Indikation, Wirkstoff, Begleiterkrankungen und Folgen einer Unterbrechung individuell bewerten.

Konsequenz: Den systemischen Gerinnungsschutz für Herz und Gehirn erhalten, die Blutung lokal beherrschen.

01

Zwei Risiken müssen abgewogen werden.

Eine Fortführung kann Blutungen begünstigen; eine Unterbrechung kann den Schutz vor thromboembolischen Ereignissen – etwa einem Schlaganfall durch ein Blutgerinnsel – vermindern.

02

Blutungen sind lokal kontrollierbar.

Bei Eingriffen mit niedrigem Blutungsrisiko genügen nach SDCEP 2022 in der Regel Naht, Kompression und lokale Hämostyptika. Thromboembolische Ereignisse nach Unterbrechung sind lokal nicht beherrschbar.

03

Die Entscheidung ist individuell.

Bei vielen üblichen Eingriffen ist keine Änderung nötig. Eingriffsrisiko, Wirkstoff, Organfunktion und Begleitmedikation müssen dennoch gemeinsam bewertet werden.

Risikoabwägung

Blutungs- und Thromboembolierisiko werden gemeinsam bewertet

Die Entscheidung betrifft zwei gegenläufige Risiken: perioperative Blutung unter fortgeführter Medikation und thromboembolische Ereignisse nach Unterbrechung. Beide werden für den konkreten Eingriff und die konkrete Indikation getrennt eingeschätzt und anschließend gegeneinander abgewogen.

Blutungen nach Eingriffen mit niedrigem Blutungsrisiko sind nach SDCEP 2022 in der Regel mit lokalen Maßnahmen zu beherrschen. Wie hoch das thromboembolische Risiko einer Unterbrechung ausfällt, hängt von Indikation, Wirkstoff und Begleiterkrankungen ab.

Kernaussage

Eine Änderung der Antikoagulation wird von der verordnenden ärztlichen Stelle entschieden und vor dem Eingriff dokumentiert – nicht von Patientinnen und Patienten selbst.

Evidenz & Leitlinien

Empfehlungslage von ADA und SDCEP

Die American Dental Association und die 2022 aktualisierte SDCEP-Leitlinie empfehlen, die Medikation bei Eingriffen mit niedrigem Blutungsrisiko häufig unverändert zu lassen und lokale Blutstillung einzuplanen. Bei höherem Risiko werden Wirkstoff, Einnahmezeit, Begleiterkrankungen und Eingriff gemeinsam betrachtet. Die Evidenz zu DOAK ist dabei teilweise von niedriger Sicherheit.

Die frühere deutsche AWMF-S3-Leitlinie 083-018 ist abgelaufen und wird deshalb hier nicht als aktuelle Leitlinie zitiert. Praktisch entscheidend bleibt: keine eigenmächtige Änderung, klare Abstimmung und ein dokumentierter Plan für Blutstillung und Nachsorge.

ADA – Oral Anticoagulants and Dental ProceduresSDCEP Guidance 2022SDCEP DOAC Recommendations
Überblick

Diese drei Wirkstoffgruppen werden unterschiedlich gehandhabt.

Wirkstoffgruppe

Thrombozytenhemmer

Beispiele

ASS (Aspirin), Clopidogrel, Ticagrelor, Prasugrel – sie hemmen die Verklumpung der Blutplättchen

Grundempfehlung

Nicht eigenmächtig ändern; besonders nach Stentimplantation ist eine Abstimmung mit der verordnenden Fachpraxis wesentlich.

Wirkstoffgruppe

Vitamin-K-Antagonisten

Beispiele

Marcumar, Warfarin (Phenprocoumon)

Grundempfehlung

Bei vielen kleineren Eingriffen Fortführung im therapeutischen Bereich; INR-Wert (Maß für die Blutgerinnungszeit) und Eingriff individuell prüfen.

Wirkstoffgruppe

Direkte orale Antikoagulanzien (DOAK/NOAK)

Beispiele

Apixaban, Rivaroxaban, Edoxaban, Dabigatran

Grundempfehlung

Bei niedrigem Blutungsrisiko häufig ohne Änderung; bei höherem Risiko kann das behandelnde Team den Einnahmezeitpunkt individuell anpassen.

INR

Wichtig zum INR-Wert (für Vitamin-K-Antagonisten): Zielbereich, Aktualität des Werts, Art und Umfang des Eingriffs sowie individuelle Blutungsfaktoren müssen gemeinsam beurteilt werden. Eine pauschale Grenzzahl ersetzt diese klinische Einordnung nicht.

Örtliche Blutstillung

Blutungen lassen sich mit örtlichen Verfahren kontrollieren.

SDCEP 2022 nennt für Eingriffe mit niedrigem Blutungsrisiko folgende lokalen Maßnahmen als Standardvorgehen bei fortgeführter Medikation.

Mechanischer Druck durch Aufbisstupfer auf die Wunde
Naht des Wundgebiets
Lokale Blutstiller in der Wunde (resorbierbare Schwämmchen, Kollagen- oder Kalziumsulfat-Präparate)
Tranexamsäure als Mundspüllösung – ein Antifibrinolytikum, das die örtliche Gerinnung stabilisiert

Welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, entscheidet das Behandlungsteam anhand von Eingriff, Medikation und individueller Situation.

Praxisablauf

Vorgehen in der Zahnarztpraxis: sechs Schritte

  1. 01

    Medikationsanamnese vor der Terminvergabe erheben.

    Wirkstoff, Dosis, Einnahmezeitpunkt, Indikation und verordnende Stelle dokumentieren. Der Medikationsplan nach § 31a SGB V ist dafür die belastbarste Quelle.

  2. 02

    Blutungsrisiko des geplanten Eingriffs klassifizieren.

    SDCEP 2022 unterscheidet Eingriffe mit niedrigem und höherem Blutungsrisiko. Nur bei höherem Risiko ist eine Anpassung überhaupt Gegenstand der Abwägung.

  3. 03

    Bei Vitamin-K-Antagonisten den INR-Wert prüfen.

    Aktualität des Werts, therapeutischer Zielbereich und Stabilität der Einstellung sind gemeinsam zu beurteilen; eine einzelne Grenzzahl ersetzt diese Beurteilung nicht.

  4. 04

    Rücksprache mit der verordnenden Praxis dokumentieren.

    Änderungen an der Antikoagulation werden von der verordnenden ärztlichen Stelle getroffen. Ergebnis, Datum und Gesprächspartner gehören in die Behandlungsdokumentation.

  5. 05

    Lokale Hämostase und Nachsorge vorab festlegen.

    Blutstillungsmaterial, Nahttechnik, Verhaltenshinweise und ein Ansprechweg für Nachblutungen werden vor dem Eingriff geplant, nicht danach improvisiert.

  6. 06

    Analgesie ohne zusätzliche Thrombozytenhemmung planen.

    ASS-haltige Präparate und NSAR erhöhen das Blutungsrisiko zusätzlich; die Schmerzmedikation ist entsprechend auszuwählen und den Patientinnen und Patienten schriftlich mitzugeben.

Offene Fragen & Limitationen

In bestimmten Situationen ist eine Anpassung sinnvoll.

Die oben beschriebene Fortführung gilt für Eingriffe mit niedrigem Blutungsrisiko. In den folgenden Konstellationen ist eine Anpassung Gegenstand der ärztlich-zahnärztlichen Abstimmung.

Sehr ausgedehnte Eingriffe

Mehrere gleichzeitige oder besonders große Eingriffe mit deutlich erhöhtem Blutungsrisiko.

Entgleiste Gerinnungswerte

Zum Beispiel ein INR oberhalb des therapeutischen Zielbereichs.

Bestimmte Begleiterkrankungen

Schwere Nieren- oder Leberfunktionsstörungen, die den Medikamentenabbau verändern.

Kombinierte Medikation

Mehrere gerinnungswirksame Medikamente gleichzeitig.

Die Abwägung erfolgt patientenindividuell und in Rücksprache mit der verordnenden Praxis oder Klinik. Sie wird mit Datum, Gesprächspartner und Ergebnis dokumentiert.

Häufige Fragen

Häufige Fragen aus Zahnarztpraxen

Soll ich meine Blutverdünnung vor einer Zahn-OP absetzen?
Viele übliche zahnärztliche Eingriffe können ohne pauschales Absetzen durchgeführt werden. Entscheidend sind Wirkstoff, Indikation, Eingriffs- und Blutungsrisiko, Nieren- oder Leberfunktion und Begleitmedikation. Setzen oder verschieben Sie keine Dosis eigenmächtig; die Entscheidung trifft das zahnärztlich-ärztliche Behandlungsteam.
Warum ist das Absetzen riskanter als das Weiternehmen?
Eine Unterbrechung kann den Schutz vor Thromboembolien vermindern; eine Fortführung kann das Blutungsrisiko erhöhen. Bei vielen kleineren Eingriffen lassen sich Blutungen lokal kontrollieren. Welche Strategie insgesamt sicherer ist, hängt jedoch vom individuellen thrombotischen Risiko und vom Eingriff ab.
Welcher INR-Wert ist bei einer Zahnentfernung sicher?
Empfehlungen verwenden je nach Eingriff und Leitlinie unterschiedliche Schwellen. Maßgeblich sind der individuelle therapeutische Zielbereich, ein ausreichend aktueller Wert und die Beurteilung durch das Behandlungsteam. Eine einzelne Zahl ersetzt diese Abwägung nicht.
Wie wird die Blutung beim Weiternehmen kontrolliert?
Je nach Eingriff kommen örtliche Maßnahmen wie mechanischer Druck, Naht und lokale Hämostyptika infrage; auch Tranexamsäure kann nach fachlicher Prüfung eingesetzt werden. Auswahl und Nachsorge legt das Behandlungsteam fest.
Gibt es Ausnahmen, bei denen doch angepasst wird?
Ja. Bei sehr ausgedehnten oder mehreren gleichzeitigen Eingriffen, entgleisten Gerinnungswerten, schweren Nieren- oder Leberfunktionsstörungen oder der Kombination mehrerer gerinnungswirksamer Medikamente kann eine Anpassung sinnvoll sein. Das ist immer eine individuelle ärztlich-zahnärztliche Entscheidung – nie eine, die Sie allein zu Hause treffen sollten.

Diese Quellen liegen dem Beitrag zugrunde.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle ärztliche oder zahnärztliche Beratung und keine eigenmächtige Entscheidung über Ihre Medikation.

Zum praktischen Umgang mit Notfällen am Behandlungsstuhl: Notfalltraining für Zahnarztpraxen.
Termin anfragen