Zwei Risiken müssen abgewogen werden.
Eine Fortführung kann Blutungen begünstigen; eine Unterbrechung kann den Schutz vor thromboembolischen Ereignissen – etwa einem Schlaganfall durch ein Blutgerinnsel – vermindern.
Zusammenfassung der Empfehlungen von ADA und SDCEP (2. Auflage 2022) zur Fortführung oder Anpassung gerinnungshemmender Medikation bei zahnärztlichen Eingriffen.
Für Eingriffe mit niedrigem Blutungsrisiko empfehlen beide Leitlinien die Fortführung der Medikation in Verbindung mit lokaler Blutstillung. Bei höherem Blutungsrisiko ist die Empfehlung bedingt und die Evidenzsicherheit für direkte orale Antikoagulanzien teilweise sehr niedrig.
Zusammenfassung aktueller Studien und Fachempfehlungen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und ZFA · Stand: 15. Juli 2026
Art und Umfang des Eingriffs, lokale Blutstillung und Nachsorge gemeinsam planen.
Indikation, Wirkstoff, Begleiterkrankungen und Folgen einer Unterbrechung individuell bewerten.
Konsequenz: Den systemischen Gerinnungsschutz für Herz und Gehirn erhalten, die Blutung lokal beherrschen.
Eine Fortführung kann Blutungen begünstigen; eine Unterbrechung kann den Schutz vor thromboembolischen Ereignissen – etwa einem Schlaganfall durch ein Blutgerinnsel – vermindern.
Bei Eingriffen mit niedrigem Blutungsrisiko genügen nach SDCEP 2022 in der Regel Naht, Kompression und lokale Hämostyptika. Thromboembolische Ereignisse nach Unterbrechung sind lokal nicht beherrschbar.
Bei vielen üblichen Eingriffen ist keine Änderung nötig. Eingriffsrisiko, Wirkstoff, Organfunktion und Begleitmedikation müssen dennoch gemeinsam bewertet werden.
Die Entscheidung betrifft zwei gegenläufige Risiken: perioperative Blutung unter fortgeführter Medikation und thromboembolische Ereignisse nach Unterbrechung. Beide werden für den konkreten Eingriff und die konkrete Indikation getrennt eingeschätzt und anschließend gegeneinander abgewogen.
Blutungen nach Eingriffen mit niedrigem Blutungsrisiko sind nach SDCEP 2022 in der Regel mit lokalen Maßnahmen zu beherrschen. Wie hoch das thromboembolische Risiko einer Unterbrechung ausfällt, hängt von Indikation, Wirkstoff und Begleiterkrankungen ab.
KernaussageEine Änderung der Antikoagulation wird von der verordnenden ärztlichen Stelle entschieden und vor dem Eingriff dokumentiert – nicht von Patientinnen und Patienten selbst.
Die American Dental Association und die 2022 aktualisierte SDCEP-Leitlinie empfehlen, die Medikation bei Eingriffen mit niedrigem Blutungsrisiko häufig unverändert zu lassen und lokale Blutstillung einzuplanen. Bei höherem Risiko werden Wirkstoff, Einnahmezeit, Begleiterkrankungen und Eingriff gemeinsam betrachtet. Die Evidenz zu DOAK ist dabei teilweise von niedriger Sicherheit.
Die frühere deutsche AWMF-S3-Leitlinie 083-018 ist abgelaufen und wird deshalb hier nicht als aktuelle Leitlinie zitiert. Praktisch entscheidend bleibt: keine eigenmächtige Änderung, klare Abstimmung und ein dokumentierter Plan für Blutstillung und Nachsorge.
ASS (Aspirin), Clopidogrel, Ticagrelor, Prasugrel – sie hemmen die Verklumpung der Blutplättchen
Nicht eigenmächtig ändern; besonders nach Stentimplantation ist eine Abstimmung mit der verordnenden Fachpraxis wesentlich.
Marcumar, Warfarin (Phenprocoumon)
Bei vielen kleineren Eingriffen Fortführung im therapeutischen Bereich; INR-Wert (Maß für die Blutgerinnungszeit) und Eingriff individuell prüfen.
Apixaban, Rivaroxaban, Edoxaban, Dabigatran
Bei niedrigem Blutungsrisiko häufig ohne Änderung; bei höherem Risiko kann das behandelnde Team den Einnahmezeitpunkt individuell anpassen.
Wichtig zum INR-Wert (für Vitamin-K-Antagonisten): Zielbereich, Aktualität des Werts, Art und Umfang des Eingriffs sowie individuelle Blutungsfaktoren müssen gemeinsam beurteilt werden. Eine pauschale Grenzzahl ersetzt diese klinische Einordnung nicht.
SDCEP 2022 nennt für Eingriffe mit niedrigem Blutungsrisiko folgende lokalen Maßnahmen als Standardvorgehen bei fortgeführter Medikation.
Welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, entscheidet das Behandlungsteam anhand von Eingriff, Medikation und individueller Situation.
Wirkstoff, Dosis, Einnahmezeitpunkt, Indikation und verordnende Stelle dokumentieren. Der Medikationsplan nach § 31a SGB V ist dafür die belastbarste Quelle.
SDCEP 2022 unterscheidet Eingriffe mit niedrigem und höherem Blutungsrisiko. Nur bei höherem Risiko ist eine Anpassung überhaupt Gegenstand der Abwägung.
Aktualität des Werts, therapeutischer Zielbereich und Stabilität der Einstellung sind gemeinsam zu beurteilen; eine einzelne Grenzzahl ersetzt diese Beurteilung nicht.
Änderungen an der Antikoagulation werden von der verordnenden ärztlichen Stelle getroffen. Ergebnis, Datum und Gesprächspartner gehören in die Behandlungsdokumentation.
Blutstillungsmaterial, Nahttechnik, Verhaltenshinweise und ein Ansprechweg für Nachblutungen werden vor dem Eingriff geplant, nicht danach improvisiert.
ASS-haltige Präparate und NSAR erhöhen das Blutungsrisiko zusätzlich; die Schmerzmedikation ist entsprechend auszuwählen und den Patientinnen und Patienten schriftlich mitzugeben.
Die oben beschriebene Fortführung gilt für Eingriffe mit niedrigem Blutungsrisiko. In den folgenden Konstellationen ist eine Anpassung Gegenstand der ärztlich-zahnärztlichen Abstimmung.
Mehrere gleichzeitige oder besonders große Eingriffe mit deutlich erhöhtem Blutungsrisiko.
Zum Beispiel ein INR oberhalb des therapeutischen Zielbereichs.
Schwere Nieren- oder Leberfunktionsstörungen, die den Medikamentenabbau verändern.
Mehrere gerinnungswirksame Medikamente gleichzeitig.
Die Abwägung erfolgt patientenindividuell und in Rücksprache mit der verordnenden Praxis oder Klinik. Sie wird mit Datum, Gesprächspartner und Ergebnis dokumentiert.
Für viele übliche Eingriffe ist keine Änderung nötig; bei erhöhtem Risiko ist die Abstimmung mit der verordnenden ärztlichen Stelle erforderlich.
Evidenzbasierte Handlungsempfehlungen mit Differenzierung nach Medikament und Blutungsrisiko des Eingriffs.
Kennzeichnet Empfehlungen bei höherem Blutungsrisiko als bedingt und die Evidenzsicherheit teilweise als sehr niedrig.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle ärztliche oder zahnärztliche Beratung und keine eigenmächtige Entscheidung über Ihre Medikation.