Notfälle warten nicht. In Praxen und Einrichtungen in Kreis Groß-Gerau entscheiden oft die ersten Minuten – noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Wir trainieren Ihr Team in der Rhein-Main auf genau diesen Moment.
Was Sie in Kreis Groß-Gerau erhalten, ist kein Standardkurs: jedes Training wird auf Ihre Räume, Ihr Material und Ihre Patientenklientel zugeschnitten.
Im Kreis Groß-Gerau treffen Flughafen-Nähe und Industrie auf hohe Anforderungen an betriebliche und ambulante Erstversorgung. Ob Ihre Einrichtung in Groß-Gerau, Kelsterbach oder Riedstadt liegt – wir trainieren das Notfalltraining für Zahnarztpraxen im Originalsetting vor Ort. Über Kreis Groß-Gerau hinaus sind wir im gesamten Einzugsgebiet der Rhein-Main aktiv, etwa in Groß-Gerau, Rüsselsheim und Mörfelden-Walldorf.
Kreis Groß-Gerau und seine Stadtteile – darunter Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf und Riedstadt – bilden den Kern unseres Einsatzgebiets in der Rhein-Main. Auf Anfrage trainieren wir auch Teams in Groß-Gerau, Rüsselsheim und Mörfelden-Walldorf.
Ja. Unsere Instruktor:innen kommen für das Notfalltraining für Zahnarztpraxen direkt zu Ihrer Einrichtung in Kreis Groß-Gerau oder ins Umland (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf). Trainiert wird im Originalsetting mit Ihrem Material.
Empfehlenswert ist mindestens ein strukturiertes Notfalltraining für Zahnarztpraxen pro Jahr. So bleiben Rollen, Abläufe und Algorithmen im Praxisteam belastbar – ein zentraler Baustein zeitgemäßer Patientensicherheit in der Rhein-Main.
Ja. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer aus Kreis Groß-Gerau erhält ein personalisiertes Zertifikat über die absolvierten Trainingsinhalte – verwendbar für QM-Dokumentation und Audits.
Das Modul ist auf 3–4 Stunden · in Ihrer Praxis ausgelegt und wird in der Regel außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt, damit der Praxisbetrieb in Kreis Groß-Gerau nicht unterbrochen wird.
Alle Inhalte folgen den aktuellen ERC-Leitlinien 2021 sowie den Empfehlungen der jeweiligen Fachgesellschaften. Damit erfüllen Einrichtungen in Kreis Groß-Gerau auch die Anforderungen aus §135a SGB V an die Qualitätssicherung.
Termine ganzjährig – auch kurzfristig. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.