Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 19. Mai 2026

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Geltungsbereich

Daniel Amiri, handelnd unter HARVION, ist bemüht, die Website HARVION im Einklang mit den geltenden Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.harvion.de

02

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar.

Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus:

  • dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

HARVION ist bemüht, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Website kontinuierlich zu verbessern.

03

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit können insbesondere folgende Bereiche noch Einschränkungen aufweisen:

  • einzelne Kontrastverhältnisse
  • eingebettete Videoelemente
  • Animationen oder visuelle Effekte
  • Tastaturbedienbarkeit einzelner Komponenten
  • alternative Bildbeschreibungen (Alt-Texte)
  • mobile Optimierung einzelner Inhalte
  • PDF-Dokumente oder externe Inhalte

Wir arbeiten fortlaufend daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.

04

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstellt am: 19. Mai 2026.

Die Bewertung der Website erfolgte:

  • durch Selbstbewertung
  • technische Sichtprüfung der Website-Inhalte
05

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

Daniel Amiri
handelnd unter HARVION

E-Mail: info@harvion.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.

06

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und auf Ihre Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Zuständige Stelle in Baden-Württemberg:

Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg (LZ-BARR)