Notfälle warten nicht. In Praxen und Einrichtungen in Odenwaldkreis entscheiden oft die ersten Minuten – noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Wir trainieren Ihr Team in der Südhessen auf genau diesen Moment.
Für Einrichtungen in Odenwaldkreis bedeutet das: evidenzbasierte Inhalte, realistische Szenarien und eine ehrliche, kollegiale Debriefing-Kultur.
Im ländlich geprägten Odenwaldkreis entscheiden längere Anfahrtswege des Rettungsdienstes – umso wichtiger sind sichere Erstversorgungsabläufe vor Ort. Ob Ihre Einrichtung in Erbach, Höchst oder Breuberg liegt – wir trainieren das Notfalltraining für Pflegeeinrichtungen im Originalsetting vor Ort. Über Odenwaldkreis hinaus sind wir im gesamten Einzugsgebiet der Südhessen aktiv, etwa in Erbach, Michelstadt und Bad König.
Wir trainieren regelmäßig Einrichtungen in Odenwaldkreis – von Erbach bis Höchst – sowie im gesamten Einzugsgebiet der Südhessen. Auf Wunsch reisen unsere Instruktor:innen direkt zu Ihrem Standort, auch nach Erbach oder Michelstadt.
Ja. Unsere Instruktor:innen kommen für das Notfalltraining für Pflegeeinrichtungen direkt zu Ihrer Einrichtung in Odenwaldkreis oder ins Umland (Erbach, Michelstadt, Bad König). Trainiert wird im Originalsetting mit Ihrem Material.
Empfehlenswert ist mindestens ein strukturiertes Notfalltraining für Pflegeeinrichtungen pro Jahr. So bleiben Rollen, Abläufe und Algorithmen im Praxisteam belastbar – ein zentraler Baustein zeitgemäßer Patientensicherheit in der Südhessen.
Ja. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer aus Odenwaldkreis erhält ein personalisiertes Zertifikat über die absolvierten Trainingsinhalte – verwendbar für QM-Dokumentation und Audits.
Das Modul ist auf 4 Stunden · in Ihrer Einrichtung ausgelegt und wird in der Regel außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt, damit der Praxisbetrieb in Odenwaldkreis nicht unterbrochen wird.
Alle Inhalte folgen den aktuellen ERC-Leitlinien 2021 sowie den Empfehlungen der jeweiligen Fachgesellschaften. Damit erfüllen Einrichtungen in Odenwaldkreis auch die Anforderungen aus §135a SGB V an die Qualitätssicherung.
Termine ganzjährig – auch kurzfristig. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.