Zweitgrößte Stadt Deutschlands mit Universitätsmedizin und einem der dichtesten ambulanten Versorgungsnetze im Norden. Genau dort setzt unser Notfalltraining in Hamburg an: praxisnah, evidenzbasiert und mit dem gesamten Team – damit Abläufe in der Metropolregion Hamburg im Ernstfall ohne Reibungsverluste greifen.
Unsere Trainings in Hamburg folgen den ERC-Leitlinien 2021 und sind anschlussfähig an §135a SGB V sowie an die Qualitätsmanagement-Vorgaben Ihrer Fachgesellschaft.
Zweitgrößte Stadt Deutschlands mit Universitätsmedizin und einem der dichtesten ambulanten Versorgungsnetze im Norden. Ob Ihre Einrichtung in Altstadt, Wandsbek oder Harburg liegt – wir trainieren das Notfalltraining für Zahnarztpraxen im Originalsetting vor Ort. Über Hamburg hinaus sind wir im gesamten Einzugsgebiet der Metropolregion Hamburg aktiv, etwa in Norderstedt, Pinneberg und Ahrensburg.
Ob in Altona, Eimsbüttel oder Harburg: Für das Notfalltraining für Zahnarztpraxen kommen unsere Instruktor:innen direkt zu Ihnen nach Hamburg. Im Umland sind wir unter anderem in Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg aktiv.
Ja. Unsere Instruktor:innen kommen für das Notfalltraining für Zahnarztpraxen direkt zu Ihrer Einrichtung in Hamburg oder ins Umland (Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg). Trainiert wird im Originalsetting mit Ihrem Material.
Empfehlenswert ist mindestens ein strukturiertes Notfalltraining für Zahnarztpraxen pro Jahr. So bleiben Rollen, Abläufe und Algorithmen im Praxisteam belastbar – ein zentraler Baustein zeitgemäßer Patientensicherheit in der Metropolregion Hamburg.
Ja. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer aus Hamburg erhält ein personalisiertes Zertifikat über die absolvierten Trainingsinhalte – verwendbar für QM-Dokumentation und Audits.
Das Modul ist auf 3–4 Stunden · in Ihrer Praxis ausgelegt und wird in der Regel außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt, damit der Praxisbetrieb in Hamburg nicht unterbrochen wird.
Alle Inhalte folgen den aktuellen ERC-Leitlinien 2021 sowie den Empfehlungen der jeweiligen Fachgesellschaften. Damit erfüllen Einrichtungen in Hamburg auch die Anforderungen aus §135a SGB V an die Qualitätssicherung.
Termine ganzjährig – auch kurzfristig. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.